Warum die Prüfung von Abwasserkanälen?
Abwasserleitungen und -kanäle müssen dicht sein. Das fordert das Wasserhaus-
haltsgesetz bundesweit. Die Kommunen überprüfen und sanieren seit Jahren
die öffentlichen Kanäle. Aber das Gesetz gilt auch für private Leitungen, denn
die öffentlichen und privaten Leitungen und Kanäle bilden eine geschlossene Funktionseinheit.
Das Abwasser aus den Gebäuden und Grundstücken muss letztendlich im öffentlichen
Kanalnetz ankommen, um in den Kläranlagen gereinigt werden zu können.
Bei undichten privaten Leitungen besteht die Gefahr, dass Schmutzwasser im
Untergrund versickert und das Grundwasser verunreinigt.
Oder wenn die Leitung im Grundwasserbereich liegt kann sauberes Grundwasser in die Schmutzwasserleitung eindringen. Es vermischt sich mit dem
Schmutzwasser und
muss in der Kläranlage aufwändig wieder gereinigt werden.
Ferner können Schäden an den Abwasserleitungen durch Vernässungen Ihr Gebäude
gefährden. Schlimmstenfalls kann durch Ausspülungen und Setzungen die Stand- sicherheit von Baulichen Anlagen gefährdet werden.
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