Grundsatz:
Abwassertechnische Anlagen sind lt. Eigenüberwachungsverordnung durch den
Betreiber wirtschaftlich zu betreiben und instand zu halten.
Dazu sollten neben dem baulichen Zustand auch konzeptionelle Bedürfnisse
(z. B. Um- und Neubauten) sowie die hydraulische Auslastung der abwasser-
technischen Anlage in der Sanierungsplanung berücksichtigt werden, denn: